SIA Telecom Discount 83/85 Aleksandra Caka iela 1011 Riga Lettland
airBalticcard.com ist eine von SIA Telecom Discount betriebene Webseite
Website http//www.airbalticcard.com Mail info[at]airbalticcard.com
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 2. Umfang der Leistung 3. Zustandekommen des
Vertrages 4. Lieferbedingungen 5. Guthabenkonto 6. Gültigkeit der SIM
Karte und der Airtime 7. Gebühren 8. Vertragskündigung 9. Haftung und Höhere
Gewalt 10. Datenschutz 11. Schlussbestimmungen und
Gerichtsstand
1. Gegenstand der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Die vorliegende Allgemeinen
Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der SIA Telecom
Discount, 83/85 Aleksandra Caka iela, 1011 Riga. Lettland, Reg.Nr.: 40003740779
(im Folgenden „Mobilfunkanbieter" genannt) und dem Kunden bei
Inanspruchnahme von Mobilfunkdienstleistungen und dem Erwerb von Ware.
1.2 Der Mobilfunkanbieter erbringt die
vorausbezahlten Prepaid Mobilfunkdienstleistungen zu den nachstehenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Kunde durch Erteilung des Auftrags
anerkennt. Die Geltung entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des
Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn Mobilfunkanbieter ihnen nicht ausdrücklich
widerspricht und selbst wenn Mobilfunkanbieter in Kenntnis entgegenstehender
oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden ergänzt durch die
Leistungsbeschreibung sowie die Preisliste, die unter
http://www.airBalticcard.com einsehbar ist.
1.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften
ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen unverändert wirksam. Mobilfunkanbieter ist
jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu
ergänzen, wenn die Umstände sich nach Vertragsschluss in jeglicher Hinsicht
verändert haben oder Änderungen der Gesetzgebung dies erfordern.
1.4. Mobilfunkanbieter ist berechtigt, dem Kunden das
Vertragsverhältnis betreffende Mitteilungen durch Zusendung an die vom Kunden
benannte Anschrift, eMail, Faxnummer oder durch eine SMS an seine airBalticcard
Nummer zu senden.
2. Umfang der Leistung
2.1 Der Inhalt des Prepaid-Mobilfunkvertrags
zwischen Mobilfunkanbieter und dem Kunden richtet sich, nach dem Inhalt der im
Internet über die Website www.airBalticcard.com bekannt gegebenen
Informationen, den bei Vertragsschluss aktuellen Leistungsbeschreibung und
Preislisten sowie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen erfolgen
unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften.
2.2 Mobilfunkanbieter stellt dem Kunden eine
SIM-Karte mit einer Rufnummer, zwei PIN Nummern (PIN 1 und PIN 2) zwei
entsprechenden persönlichen Entsperrungscodes (PUK 1 und PUK 2) und der einer
19 stelligen SIM Laufnummer zur Verfügung. Die Laufnummer muss zur Legitimation
gegenüber dem Mobilfunkanbieter Customer Care genutzt werden.
2.3 Die Rufnummer der airBalticcard SIM-Karte
wird dem Kunden im Rahmen des Vertragsabschlusses bei Erhalt der airBalticcard
SIM-Karte mitgeteilt.
2.4 Der Kunde ist im Rahmen des Angebotes von
Mobilfunkanbieter berechtigt, Sprach-, SMS- und Datenverbindungen über
ausländische Mobilfunknetze in Anspruch zu nehmen, soweit der Mobilfunkanbieter
dies technisch ermöglicht und dies mit den jeweiligen ausländischen
Netzbetreibern vereinbart hat.
2.5 Dem Kunden ist bekannt, dass nicht alle auf
dem Markt befindlichen Endgeräte alle von Mobilfunkabieter angebotenen
Leistungen unterstützen.
2.6 Diverse Störungen, Beschränkungen oder
Unterbrechungen der Mobilfunkleistungen von Mobilfunkanbieter können sich auch
aus Gründen höherer Gewalt, insbesondere in Not- und Katastrophenfällen, durch
atmosphärische Bedingungen, einer von Mobilfunkanbieter nicht zu vertretenden
Unterbrechung der Stromversorgung, Streiks und Aussperrungen oder wegen
technischer Änderungen an den Anlagen von Mobilfunkanbieter (z. B.
Verbesserungen des Netzes, Verlegung der Standorte von Anlagen) oder wegen
sonstiger Maßnahmen (z. B. Wartungsarbeiten, Reparaturen usw.), die für die
ordnungsgemäße oder verbesserte Erbringung der Leistungen erforderlich sind,
ergeben (Sehe auch Punkt 9.)
3. Zustandekommen des
Vertrages
3.1 Der Vertrag kommt durch Annahme der Bestellung
durch Mobilfunkanbieter zustande, und zwar entweder durch Absendung einer
Auftragsbestätigung mittels Post, Telefax oder E-Mail oder unmittelbar durch
Absendung der bestellten Ware. Der Mobilfunkvertrag kommt spätestens zustande,
sobald der Kunde mit einer ihm von Mobilfunkanbieter ausgehändigten SIMKarte
telefoniert oder andere Entgeltpflichtige Leistungen von Mobilfunkanbieter in
Anspruch nimmt.
3.2 Alle Angebote von Mobilfunkanbieter sowie die
hierzu gehörigen Unterlagen sind unverbindlich.
3.5 Deutschsprachige Kunden haben das Recht alle
Informationen in deutscher Sprache einzusehen. Alle Abläufe der Customer Care können jederzeit in deutscher Sprache erfolgen.
4. Lieferbedingungen
4.1 Die Lieferung der materielle Ware (SIM
Karten, GSM Geräte etc.) erfolgt im Normalfall innerhalb von 7 Werktagen seit
dem Zahlungseingang des Kunden, aber maximal innerhalb von 30 Tagen ab
Zahlungseingangsdatum.
4.2 Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden
angegebene Adresse. Bei unrichtigen, unvollständigen oder unklaren Angaben
durch den Kunden trägt dieser alle daraus entstehenden Kosten.
5. Guthabenkonto
5.1 Der Kunde muss, um die Prepaid-Leistungen zu
nutzen, im voraus ein Guthaben (Airtime) erwerben und auf das ihm zugeordnete
Guthabenkonto übertragen.
5.2 Der Mobilfunkanbieter liefert seine Ware und
Dienstleistungen nur auf der Basis von Vorauszahlungen. Zahlungen gelten als
getätigt, sobald die vom Kunden zu zahlende Summe auf dem Konto des
Mobilfunkanbieter gutgeschrieben ist.
5.3 Von dem Guthabenkonto werden die Entgelte
gemäß der jeweils gültigen Preisliste abgebucht. Einzelne Entgelte, können mit
zeitlicher Verzögerung abgebucht werden. Ein dadurch auf dem Guthabenkonto
entstehendes negatives Saldo kann Mobilfunkabieter mit später aufgebuchten
Beträgen verrechnen.
5.4 Mobilfunkanbieter ermöglicht dem Kunden, den
Kontostand des Prepaid-Guthabenkontos unter dem Menue Punkt „check balance“ auf
seinem GSM Mobilgerät abzufragen. Es erfolgt eine Abrechnung in Echtzeit.
Offensichtlich fehlerhafte Angaben des Guthabenkontostandes begründen keinen
Anspruch des Kunden auf Leistungen des Mobilfunkanbieters in entsprechender
Höhe.
5.5 Mobilfunkabieter ermöglicht dem Kunden, den
Kontostand des Guthabenkontos des Kunden im Internet unter
www.airBalticcard.com über seinen persönlichen Account abzufragen. Die Angabe
des Guthabenkontostandes ist unverbindlich und begründet keinerlei einen
Anspruch des Kunden.
5.6 Mit Verbrauch des Guthabens werden laufende
Entgeltpflichtige Verbindungen sofort unterbrochen.
5.7 Die Buchung auf dem Guthabenkonto erfolgt,
sobald der Aufladebetrag auf dem Konto von Mobilfunkabieter eingeht bzw. sobald
das Kreditkarteninstitut den entsprechenden Betrag autorisiert. Bei Einlösung
eines airBalticcard Vouchers wird dem Kunden innerhalb weniger Minuten der
Nennwert auf seinem Prepaid-Guthabenkonto gutgeschrieben.
5.8 Gibt der Kunde eine falsche oder eine an
einen anderen Kunden vergebene Telefonnummer an, kann nicht ausgeschlossen
werden, dass der Inhaber der irrtümlich angegebenen Telefonnummer den
Aufladebetrag verbraucht. In diesem Fall übernimmt Mobilfunkanbieter, soweit
von Mobilfunkanbieter nicht zu vertreten, keine Haftung für den etwaigen
Guthabenverbrauch und erstattet dem Kunden nur den Betrag, der in dem Zeitpunkt
noch vorhanden ist, zu dem der Kunde Mobilfunkanbieter über die fehlerhafte
Aufladung informiert.
5.9 Im Falle des Verlustes der Mobilfunkabieter
SIM-Karte kann das Restguthaben nach Sperrung der alten Mobilfunkabieter
SIM-Karte auf Antrag des Kunden unter Beibehaltung der Rufnummer auf eine neue
Mobilfunkabieter SIM-Karte übertragen werden. Hierfür erhebt Mobilfunkabieter
ein Dienstleistungsentgelt gemäß Preisliste.
5.10 Bei dem Erwerb durch Kunden aus der Staaten die nicht zu
Europäischen UNI0N angehören, fällt keine Umsatzsteuer an. Bei Verkäufen an die
Kunden und Unternehmer aus Europäischen UNI0N fällt unter Nachweis der
Umsatzsteuer Identifikationsnummer keine lettische Umsatzsteuer an. Die Kunden
und Unternehmer aus EU Staaten werden dann dafür die Umsatzsteuer in ihrem
Heimatstaat abführen.
6. Gültigkeit der SIM Karte
und der Airtime
6.1 Die airBalticcard ist seit der letzter
Benutzung (Absenden oder Empfangen von Anrufen, Absenden oder Empfangen
von SMS, Airtime-Aufladung) 365 Tage gültig. Innerhalb dieser Tage kann
der Kunde abgehende und ankommende Gespräche führen, SMS verschicken und
GPRS Dienste nutzen. Während der 365 Tage der Nichtbenutzung kann der Kunde
eine Airtime Aufladung seines Guthabenskontos vornehmen und so für die weitere
365 Tage seine Karte aktivieren. Ein Startguthaben kann der Kunde innerhalb
einer Frist von 365 Tagen nach der Bereitstellung nutzen, eine Auszahlung ist
nicht möglich.
6.2 Wird die SIM Karte nicht innerhalb der 365
Tage benutzt oder aufgeladen, so wird die Prepaid Card endgültig deaktiviert
und das Vertragsverhältnis zwischen Mobilfunkanbieter und dem Kunden beendet. Falls
bei Vertragsbeendigung ein Airtime-Guthaben vorhanden ist, kann dieser wie im
Punkt 6.3 beschrieben innerhalb der weiteren 60 tage zur Auszahlung beantragt
werden.
6.3 Ein bei Vertragsbeendigung gegebenenfalls
vorhandenes Guthaben erstattet Mobilfunkanbieter dem Kunden auf dessen
schriftlichen Antrag (an info(at)airBalticcard.com) unter Angabe seiner
Kontoverbindung, falls seit der letzter Benutzung der Karte (Absenden oder
Empfangen von Anrufen, Absenden oder Empfangen von SMS,
Airtime-Aufladung) nicht mehr als 420 Kalendertage vergangen sind.
7. Gebühren
7.1 Alle Preise und Gebühren für die bestellte
Ware gelten als vereinbart, wie diese sich aus den aktuellen Internetangebot,
Foldern und ähnlichen Quellen des Mobilfunkanbieters ergeben.
7.2 Der Kunde anerkennt, alle Gebühren für die
genutzten Dienstleistungen entsprechend der aktuellen Preisliste zu entrichten.
Die aktuelle Gebühren sind 24 Stunden pro Tag auf der Website
www.airBalticcard.com sichtbar.
7.3 Die Telefongebühren werden pro Minute erfasst
und berechnet und werden bis zur nächsten vollen Minute aufgerundet. Daher
beträgt die Mindestgebühr für Anrufe eine Minute mal anwendbaren Tarif pro
Minute.
7.4 Der Kunde wird über Preisänderungen für
Dienste des Mobilfunkanbieters durch einen Preis-Update auf www. airBalticcard.com benachrichtigt, solche Änderungen können zu jeder Zeit
durchgeführt werden und zur jeder Zeit wirksam werden. Nimmt der Kunde die
Dienste des Mobilfunkanbieters weiter in Anspruch, gelten die neuen Gebühren
als von ihm akzeptiert.
7.5 Falls Ihre SIM-Karte gestohlen, beschädigt
oder verloren wurde, ist Mobilfunkanbieter nicht verpflichtet, eine Erstattung
für Dienste zu gewähren, die Kunde vorab bezahlt hat. Ebenfalls kommt der
Mobilfunkanbieter für die Kosten der SIM-Karte nicht auf. Mobilfunkanbieter
kann und wird die weitere Nutzung der SIMKarte nach entsprechender Mitteilung
durch den Kunden sperren.
7.6 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt,
falls seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Dem
Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf
demselben Vertragsverhältnis beruht.
8. Vertragskündigung
8.1 Sofern der Kunde Verbraucher ist und den
Prepaid-Mobilfunkvertrag per Post, Telefon, Telefax oder über das Internet
abschließt, steht dem Kunden ein Widerrufsrecht innerhalb der der 7 (sieben)
Werktage nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen zu. Die
Rücktrittserklärung soll aber innerhalb dieser Frist bei dem Mobilfunkanbieter
ankommen.
8.2 Übt der Kunde sein Widerrufsrecht aus, findet
eine Rückerstattung des Kaufpreises gegen Rücksendung der vom Kunden erhaltenen
Waren statt. Voraussetzung zur Rückerstattung jedoch ist, dass sich die Ware in
ungenütztem und in wiederverkaufsfähigem Zustand befindet. Die Kosten der
Rücksendung trägt der Kunde. Sollten die Ware, beschädigt oder gebraucht sein,
so wird von Mobilfunkanbieter eine Wertminderung des Rückerstattungspreises
vorgenommen.
8.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus
wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für
Mobilfunkanbieter insbesondere vor, wenn der Kunde falsche Angaben macht
und/oder die Leistungen von Mobilfunkanbieter in betrügerischer Absicht in
Anspruch nimmt und/oder bei der Nutzung gegen Strafgesetz verstößt und/oder
wenn ein ein begründeter Verdacht auf missbräuchliche Nutzung besteht und/oder
eine Gefährdung der Einrichtungen von Mobilfunkanbieter, dem
Roamingpartner/Netzbetreiber oder der Staatssicherheit droht.
9. Haftung und Höhere Gewalt
9.1 Mobilfunkanbieter haftet nicht aufgrund einer
Verzögerung oder Nichterfüllung der Erbringung von Pflichten von Roaming
Partnern im Zusammenhang mit den Diensten, falls die Verzögerung oder
Nichterfüllung auf einer Ursache beruht, die außerhalb der Kontrolle des
Mobilfunkanbieters liegt.
9.2 Dies umfasst beispielsweise:
Netzzusammenbruch, Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des
Einflussbereichs von Mobilfunkanbieter liegende und von Mobilfunkanbieter nicht
zu vertretende Ereignisse, wie Krieg, Naturkatastrophen, Arbeitskämpfe,
behördlichen Maßnahmen und Ausfall von Telekommunikationsverbindungen entbinden
Mobilfunkanbieter für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Falls
die Störung länger als zwei Wochen dauert, können beide Parteien vom Vertrag
zurücktreten. Gerät Mobilfunkanbieter in Leistungsverzug, ist der Kunde erst
nach Ablauf einer von ihm gesetzten, angemessenen Nachfrist zum Rücktritt
berechtigt.
9.3 Die Erbringung sowie die Qualität der
Mobilfunkdienstleistungen können durch Funktechnische, atmosphärische oder
geographisch Umstände sowie aus technischen oder betrieblichen Gründen (z. B.
Wartungsarbeiten, Reparaturen, Erreichen von Kapazitätsgrenzen, Unterbrechung
der Stromversorgung usw.) zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Orte
beeinträchtigt sein. Zeitweilige Störungen, Beschränkungen oder Unterbrechungen
der Leistungen können sich auch aus Not- und Katastrophenfällen oder aus
Gründen höherer Gewalt (einschließlich Streiks und Aussperrungen) ergeben. In
solchen Fällen haben die Kunden kein Anspruch auf Schadensersatz, kein
Minderungs-, oder sonst etwaiges Recht.
9.4 Mobilfunkanbieter haftet nicht aufgrund einer
Verzögerung oder Nichterfüllung der Erbringung von Pflichten von Roaming Partnern
im Zusammenhang mit den Diensten, falls die Verzögerung oder Nichterfüllung auf
einer Ursache beruht, die außerhalb der Kontrolle des Mobilfunkanbieters liegt,
sowie ist nicht für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der mittels
ihrer Leistungen von Dritten zu erlangenden Inhalte (Informationen)
verantwortlich.
10. Datenschutz
10.1 Der Kunde willigt ausdrücklich ein, daß der
Mobilfunkanbieter die Kundendaten erheben, verarbeiten und nutzten darf.
10.2 Mobilfunkanbieter verpflichtet sich, Kundendaten mit
aller größter Sorgfalt zu verarbeiten und die Bestimmungen des anwendbaren
Gesetztes für Wahrung des Datenschutzes einzuhalten. Mobilfunkanbieter
unterliegt im wesentlichem den lettischen Datenschutzauflagen für
personenbezogene Daten sowie allgemeinen technischen und Verfahrensmaßnahmen
zur Wahrung der Sicherheit der Informationen. Außerdem unterliegen die
Mitarbeiter des Mobilfunkanbieters Geheimhalteverpflichtungen gem. dem
lettischen Datenschutzgesetz. Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben,
außer dies ist für die Vertragsabwicklung unbedingt erforderlich.
10.3 Der Kunde ist einverstanden, über Leistungen von
Mobilfunkanbieter per E-Mail oder per SMS informiert zu werden. Diese
Zustimmung kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus der
Vereinbarungen des Mobilfunkanbieters ist Riga, Republik Lettland.
11.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die
Erbringung der Dienste unterliegen dem Recht der Republik Lettland. Die
Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
11.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und
Ergänzungen des Kundenvertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
bedürfen der Schriftform.
11.4 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der
Allgemeinen Geschäfts Bedingungen im Übrigen davon unberührt.